WiM | Leerstand umwandeln in Übergangswohnraum für Studierende! – Die Stadt hat Handlungsmöglichkeiten!

Ein bald gängiges Ritual: Jedes Wintersemester ist es aufs Neue zu beobachten, wie der Wohnungsmarkt in Freiburg zusammenbricht und der „Wohnungsnotstand“ ausgerufen wird. Die Suche nach bezahlbaren und verfügbaren Wohnraum ist bereits während des Jahres eine schwierige Aufgabe – die zum Beispiel für ALG II BezieherInnen fast unlösbar – ist (wir verweisen auf die Aktion des Runden Tisches).

„Während Hunderte von Studis keine Bude bekommen, lässt die Stadt Wohnungen leer stehen“, so Wohnen ist Menschenrecht.

Wohnen ist Menschenrecht fordert deshalb, dass die leerstehenden, sich im Besitz der Stadt befindlichen Wohnungen, der Freiburg Stadtbau (FSB) sowie dem Liegenschaftsamt den Studierenden wie aber auch allen anderen Wohnungssuchenden zur Verfügung zu stellen.

Die Stadt muss alles daran setzen, das elementare Bedürfnis Wohnen für alle sicherzustellen. Eine Plakataktion erscheint uns daher als wenig aussichtsreich.

Ebenso erachtet Wohnen ist Menschenrecht es als dringend erforderlich, dass die Stadt Freiburg das bis 2006 geltende „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ auch ohne Landesgesetz wiederbelebt, um offensiv gegen Leerstand vorzugehen.

Ebenso muss sich die Stadt Freiburg für die Wiedereinführung der Gesetzesgrundlage bei der Landesregierung starkmachen, um ein wirkungsvolles wohnungspolitisches Instrument wieder zu erlangen.

Als ersten Schritt muss die Stadt(bau) und das Liegenschaftsamt die zurzeit leerstehenden Wohnungen in ihrem Besitz veröffentlichen und aktiv gegen eine Zweckentfremdung von Wohnraum in ihrem eigenen Bestand entgegenwirken.

Daher ist es ebenfalls kontraproduktiv, wenn günstiger Wohnraum für Studentinnen abgerissen werden soll, wie St. Luitgard in der Wiehre.

Wohnen ist Menschenrecht, 9. Oktober 2009

BZ | Wohnungsnotstand: Studenten weichen auf Notlager aus

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