Der Mietspiegel

Der Mietspiegel …

  • wird von der jeweiligen Kommune in Auftrag gegeben.
  • regelt, wie sich die Lage und der Zustand einer Wohnung auf den Mietpreis auswirkt.
  • bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmieten, diese errechnet sich aus Mieten von Wohnungen, die in den letzten vier Jahren neu vermietet wurden oder deren Miete erhöht wurde.
  • erfasst somit keine Bestandsmieten und weiteres bestimmtes Wohneigentum (z.B. Dienst- und Werkswohnungen … ).
  • steigt daher kontinuierlich an.
  • wird durch Befragungen bei Mietern erhoben.
  • soll den Mietmarkt befrieden, indem er Klarheit über die Höhe einer angemessenen Miete schafft.
  • führt zur Verschärfung von Auseinandersetzungen statt zur Befriedung, wenn er fehlerhaft erstellt ist.

Die Redaktion

Dieser Artikel erschien in der Mieter-Zeitung 11/2008 von WiM

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