MÜNSTERECK: Widerstand lohnt sich

Gut, dass die Richterinnen und Richter am Landgericht unmissverständlich klargestellt haben, dass nicht alle Kriterien für Mietzuschläge im Mietspiegel juristisch einwandfrei sind. Das hat nämlich begrüßenswerte Konsequenzen. Erstens sparen diese Entscheidungen Zeit und Nerven: Zumindest in diesen Punkten werden die Richter am Amtsgericht nicht mehr jede Klage gegen Mieterhöhungen einzeln begutachten und beurteilen müssen – sie können sich jetzt an der Rechtsprechung der nächsthöheren Instanz orientieren. Gut vor allem, dass sich Mieter gegen diese Ungerechtigkeiten gewehrt und Recht bekommen haben: Widerstand lohnt sich doch, manchmal sogar finanziell. Und gut auch, dass die Vermieter – seien es nun private oder Unternehmen wie die Stadtbau – sich an dieser Rechtsprechung orientieren müssen und dafür mehr Rechtssicherheit bekommen.

Doch nicht alles Unverständliche lässt sich letztlich juristisch regeln: Warum, wer in der Nähe einer lauten Kneipe oder eines vielbesuchten Kinos wohnt, drei Prozent mehr Miete zahlen soll, das erschließt sich dem gesunden Menschenverstand auch nach längerem Nachdenken nicht. Vielleicht ergibt ja die Debatte im Gemeinderat, wenn es um die Fortschreibung des Mietspiegels geht, da Erhellendes.

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