„Wenn diese Prozesse entschieden sind, ist auch rechtlich klar, welche Kriterien des Mietspiegels wir anwenden können und welche nicht“, so Klausmann. „Ich stehe zu dem, was ich gesagt habe: Wir werden rückwirkend und freiwillig zuviel bezahlte Miete rückerstatten, und zwar allen unseren Mietern.“
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