Prozess im Landgericht am 30.07.09 – Anfechtung des Mietspiegels?

Hier eine Pressemitteilung der Mieterinitative Brühl-Beurbarung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mieterhöhungen der Freiburger Stadtbau GmbH (FSB) im Hochhaus Rennweg 23 sind schon wegen der merkwürdigen Zonenaufteilung des Freiburger Mietspiegels bekannt („Rund um die Kreuzung“, BZ vom 13.12.08). Viele von der FSB nach dem Mietspiegel angewandte Zuschläge wurden bereits in früheren Verfahren vom Amtsgericht als falsch zurückgewiesen.

Daraufhin hat die Stadtbau gegen die verklagten Mieter, die Teilgewinne erzielt haben, Berufung eingelegt. Bereits zwei Berufungsprozesse im Frühjahr, die zugunsten der Mieter ausgegangen sind, haben seitens der FSB eine Welle von Klagerücknahmen und Vergleichen ausgelöst.

Bei dem jetzigen Verfahren im Landgericht geht es um einen Mieter aus dem Rennweg 23, der trotz gewonnener Mietabschläge in der 1. Instanz verloren hat und gegen das Urteil des Amtsgerichts in Revision gegangen ist.

In diesem Verfahren soll geklärt werden, welche strittigen Mietzuschläge bzw. –abschläge im Haus Rennweg 23 angewandt werden dürfen. Außerdem wurden im laufenden Verfahren von dem Mieter auch Zweifel geäußert, dass es sich beim Freiburger Mietspiegel um einen sogenannten „qualifizierten Mietspiegel“ handelt. Das Landgericht wird voraussichtlich darüber entscheiden, ob die Klage gegen den Mietspiegel in diesem Berufungsverfahren zugelassen wird.

Dieser Termin findet am Donnerstag, den 30. Juli, um 08.30 Uhr in Saal 5, 1.0G, Salzstr. 28 statt.

Sie sind herzlich zur Verhandlung eingeladen.

Kommentare sind geschlossen.