WiM | Bundessozialgericht kippt Freiburger Mietobergrenzen für Hartz IV-EmpfängerInnen

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat jüngst die vom Gemeinderat in Freiburg festgelegten „Mietobergrenzen“ (MOG) für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger als rechtswidrig verworfen.

So wurden die „Mietobergrenzen“ bislang ohne jede Prüfung, ob Wohnungen zu diesen Mieten in Freiburg überhaupt angemietet werden können, abstrakt festgesetzt.

Eine der Grundlagen im Verfahren war eine vom „Runden Tisch zu den Auswirkungen der Hartz IV – Gesetze in Freiburg“ erstellte Studie, in der nachgewiesen wurde, dass zu den festgelegten „Mietobergrenzen“ in Freiburg Wohnraum real nicht angemietet werden kann.

Der Runde Tisch wird in den nächsten Tagen Formulare veröffentlichen, mit denen Betroffene rückwirkend ihre Rechte gelten machen können.

Zum Thema „Probleme wegen Hartz IV — Mietkosten und Sanktionen“ veranstaltet der Runde Tisch die Tage mehrere Veranstaltungen (mehr Infos auf der Seite des Runden Tisches):

  • 19.04.2011 19 Uhr im Glashaus am Maria-von-Rudloff-Platz
  • 03.05.2011 18 Uhr im Quartiersbüro Westlich der Merzhauser Str.
  • 05.05.2011 20 Uhr im Stadtteilzentrum in Weingarten

Pressespiegel:(Stand 20.04.2011)

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