Um den Verkauf von „Streubesitz“ zu ermöglichen, schlägt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat in einer Beschlussvorlage vor, die Bindungswirkung des Bürgerentscheides von 2006 aufheben. Damals hatten 70% der Wähler den Verkauf städtischer Wohnungen verhindert. Die Bürgerinitiative Wohnen ist Menschenrecht (WiM), die damals den Bürgerentscheid erwirkt hatte, verurteilt die drohende Aufhebung der Bindung dieses Entscheides als grobe Missachtung des Bürgerwillens.
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