Der Beschluss des Gemeinderates und des Aufsichtsrates der Freiburger FSB, generell und automatisch die Mieten der Wohnungen des Amts für Liegenschaften und Wohnungswesen und der FSB an die Grenzen des Mietspiegels heranzuführen, muss aufgehoben werden. Die aktuelle Praxis der Geschäftsführung der FSB, ohne nähere Prüfung der konkreten Umstände, Bedingungen und Auswirkungen tausende Mieterhöhungen flächenmäßig bis an die Grenzen des Legalen durchzusetzen ist zu beenden. Ob und inwieweit Mieterhöhungen sinnvoll, angemessen und verhältnismäßig sind, muss stets mit den betroffenen Mietparteien, den Mietervertretungen und den Mieterbeiräten erörtert werden. Für Situationen, bei denen es keine Einigung geben sollte, ist eine paritätisch besetzte Schiedskommission einzurichten.
Sind Sie bereit, dem Gemeinderat die uneingeschränkte Verantwortung über die Mieten der städtischen Wohnungen zurückzugeben und für Streitfälle eine paritätisch besetzte Schiedskommission einzurichten?
„Recht auf Stadt“ Freiburg- Wohnraum als soziale Infrastruktur denken 1. März 2026
- Stadt für Alle – Nachrichten März 2026 28. Februar 2026
- Stadtbild Stühlinger 7. Januar 2026
Radio Dreyeckland – Recht auf StadtKategorien
Schlagwörter
Brühl-Beurbarung Bürgerentscheid Demokratie Dieter Salomon Freiburg GAF GAGFAH Gemeinderat Gentrifizierung Gerichtsverfahren Grüne Günter Rausch Haslach Hendrijk Guzzoni Herdern Irene Vogel Junges Freiburg Kommunalwahl 2009 Kulturliste Liegenschaftsamt Lisst Martina Herrmann Mietbelastung Mieterbeirat Mieterhöhungen Mieterinitiative Mietspiegel Pressemitteilung Pressespiegel Privatisierung soziales Wohnen SPD Stadtbau (FSB) Stadtbau Verkauf Stadtumstrukturierung Studenten Südwestdeutschen Bauunion Unabhängigen Frauen Vauban Wahlprüfsteine Weingarten WiM WiM Mieter-Zeitung 09/2006 Wohnungsleerstand WohnungsnotArchiv






